Gastangelkarte

Liebe Gastangler!

Wer in Mecklenburg-Vorpommern angeln möchte, braucht eine Angelkarte und einen Fischereischein.

Der gültige Fischereischein ist beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen. Fischereischeinpflicht besteht ab dem vollendetem 14. Lebensjahr.

Für Touristen gibt es einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein).

Um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich eine Angelerlaubnis (Angelkarte) des Fischereirechtinhabers benötigt. Der Mitgliederausweis eines Anglerverbandes alleine genügt nicht. Auch beim Angeln in Gewässern, die der Verband gepachtet hat, brauchen Sie eine Angelkarte.

Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. gibt für Gastangler, die im Besitz eines amtlichen Fischereischeines (auch zeitlich befristeter Fischereischein!) sind, Gastangelberechtigungen aus. Mit dieser Berechtigung ist dann das Angeln in Pacht- und Eigentumsgewässern des Landesanglerverbandes M-V e.V. (laut
Gewässerverzeichnis) gestattet. Gastanglern ist es nicht gestattet, auf Gewässern der Berufsfischerei Mecklenburg-Vorpommerns (im Gewässerverzeichnis mit BF markiert) zu angeln. Diese dürfen nur von Mitgliedern des LAV M-V e.V. beangelt werden, die im Besitz einer Jahresangelberechtigung sind.

Die Rechte und Pflichten laut Gesetzen und Verordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Fischereigesetz, Binnenfischereiverordnung, Gewässerordnung, lokale Bestimmungen) sind bei der Ausübung des Angelns auch von unseren Gästen einzuhalten. Diese rechtlichen Grundlagen sowie das Gewässerverzeichnis können Sie auf unserer Webseite nachlesen. Das Gewässerverzeichnis kann aber auch als Broschüre in unserer Geschäftsstelle erworben werden.

Bitte beachten Sie folgende weitere Regelungen:

  1. Gestattet sind 3 Handangeln und die Benutzung einer Köderfischsenke.
  2. Nachtangeln ist erlaubt.
  3. Untermaßige und geschützte bzw. während der Schonzeit gefangene Fische
    müssen zurückgesetzt werden.
  4. Die Angelberechtigung sowie der Fischereischein sind beim Angeln mitzuführen
    und auf Verlangen der Fischereiaufsicht oder Polizeibeamten vorzuzeigen. Deren Weisungen ist Folge zu leisten.

Der Gastangler ist verpflichtet, ein Zielgewässer in die Gastangelberechtigung einzutragen. Auch die unter Beachtung von Mindestmaßen, Schonzeiten und Fangverboten gefangenen und zur weiteren Verwertung getöteten Fische unter Angabe von Fischart, Anzahl und Gewicht werden auf der Rückseite der Angelberechtigung in die Fangstatistik eintragen. Die Einhaltung der täglichen Fangbegrenzungen ist laut Gewässerordnung des LAV M-V e.V. für einzelne Arten zu beachten! Wenn die gefangene Art nicht vorgegeben ist, sind die Fische anderer
Arten unter Sonstige einzutragen.

Mit Hilfe der Fangstatistik lässt sich die Zusammensetzung der Fischbestände sowie die Höhe der Fischartenentnahme besser ermitteln. Dadurch ist eine bedarfsgerechte Planung von Besatzmaßnahmen durch den Landesanglerverband M-V e.V. möglich. Bitte senden Sie die Gastangelberechtigung nach Ablauf ihrer Gültigkeit portofrei an die eingetragene Adresse des LAV M-V e.V. zurück.

Preise für Gastangelkarten des LAV M-V e.V.:

Erwachsene:

Tageskarte 10,00 €
Wochenkarte 60,00 €
Zweiwochenkarte 100,00 €
Jahreskarte 250,00 €

Kinder/Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr:

Tageskarte 3,00 €
Woche 15,00 €

Eine Jahreskarte für diesen Personenkreis wird nicht ausgegeben.

Die Jahresangelberechtigungen gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr!

Der Angelinteressent muss einen Fischereischein (ordentlich bzw. zeitlich befristet) vorlegen! Gastangelberechtigung des LAV M-V e.V. können in unserer Geschäftstelle oder in ausgewählten Ausgabestellen erworben werden.


Petri Heil!

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Anglersportverein "An der Kreidebrücke" in Wiek auf Rügen