Rechtliches für Angler

Das Fischereirecht im Bodden

Für die Ausübung des Fischfanges gilt es, die grundsätzlichen Bestimmungen des Landesfischereirechtes zu beachten. Notwendig ist neben der Berücksichtigung der Fischereischeinpflicht – als regulärer oder Touristenfischereischein – der Erwerb einer entsprechenden Angelerlaubnis für die Küstengewässer.

Die Befolgung der gesetzlichen Regeln des Fischereirechts dient dem Schutz der Fischbestände und ist Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Fischerei. Dazu zählen das Verbot der Verwendung lebender Köderfische und die Beachtung von Schonzeiten und Mindestmaßen.

Als naturbewussten Angler bitten wir Sie die Schonzeiten und -bezirke, Mindestmaße, Winterlager sowie alle weiteren Regelungen zum langfristigen Schutz der Fischbestände zu beachten.

Mindestmaße und Schonzeiten der wichtigsten Fischarten (gemäß der Küstenfischereiverordnung M-V, Stand 11/2016)

Fischart
Mindestmaß
SChonzeit
Aal
01.12. - 28.02. (außerhalb 3-sm-Zone: 01.10. - 31.03)*
Barsch
20 cm
Dorsch
35 cm
Flunder
25 cm
Hecht
50 cm
01.03. - 30.04.
Lachs
60 cm
Meerforelle
45 cm
15.09. - 14.12.**
Quappe
30 cm
Scholle
25 cm
Steinbutt
30 cm
01.06. - 31.07.
Zander
45 cm***
23.04. - 22.05.

Legende *: Da der Aal „stark gefährdet“ ist, rät der WWF dringend vom Angeln dieser Art ab.

Legende **: 1. Juni bis 15. September außerhalb 4-sm-Zone

Legende ***: 40 cm in Darßer Boddenkette, Peenestrom und Stettiner Haff

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Anglersportverein "An der Kreidebrücke" in Wiek auf Rügen